Zahnzusatzversicherungen Informationen

Wer kann eine private Zusatzversicherung abschliessen?
Im Prinzip alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können sich zur Erweiterung oder Ergänzung eine Zusatzversicherung abschließen.
 
Was versteht man unter Zahnersatz?
Unter Zahnersatz versteht man Brücken, Kronen und Vollprothesen. Die Kosten für die Zahnersatzbehandlung durch den Zahnarzt werden von den gesetzlichen Krankenkassen immer nur anteilig (max. 65 Prozent - bei gut geführtem Bonusheft) erstattet. Eine gezielt ausgesuchte Zahnzusatzversicherung kann hier einspringen. Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen wie z.B. Füllungen sind keine Zahnersatzleistungen, sondern gehören zum Bereich der zahnärztlichen Versorgung. Diese sind weiterhin durch den GKV-Krankenkassenbeitrag abgedeckt.
 
Leistet die Zahnzusatzversicherung auch, wenn man ein Inlay statt Amalgam will?
Ja, der Zahnzusatzversicherung genügt es, wenn die gesetzliche Versicherung (GKV) auch nur für eine normale Füllung vorleistet.
Innerhalb der Zahnzusatzversicherungen gibt es wie bei den anderen Zusatzversicherungen auch allerdings große Unterschiede - vergleichen Sie bitte bevor Sie die erstbeste Zusatzversicherung abschliessen! Vergleich Zahnzusatzversicherung / Zusatzversicherung.
 
Wie wird abgerechnet?
Sie erhalten nach Beendigung einer Behandlung eine Rechnung, wo der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse GKV vermerkt ist. Diese Rechnung schicken Sie an die Leistungsabteilung "Zahnzusatzversicherung" der Krankenversicherung. Dann müssen Sie nur noch warten bis das Geld überwiesen wurde. Anschließend überweisen Sie selbst an den Arzt. Die meisten Krankenversicherungen leisten bereits innerhalb weniger Tage.
  
Gibt es bei einer Zahnzusatzversicherung eine Versicherungsdauer?
Eine Zahnzusatzversicherung ist ebenso wie die anderen Zusatzversicherungen auch zum Ende des ersten Versicherungsjahres kündbar. Wenn sie jedoch nicht gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch von Jahr zu Jahr.
 
Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung kann erstattet werden?
Eine Zahnzusatzversicherung erstattet Ihnen maximal den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Innerhalb der Zusatzversicherungen gibt es allerdings große Unterschiede - vergleichen Sie - so finden Sie für sich die beste Zahnzusatzversicherung!
Vergleich Zahnzusatzversicherung / Zusatzversicherung.
 
Können die Beiträge bei einer Zahnzusatzversicherung nachträglich erhöht werden?
Nein. Wenn schwerwiegende Krankheiten vor Abschluss des Vertrages bekannt sind, werden diese mit einem angemessenen Risikozuschlag abgegolten. Treten Krankheiten nach Annahme oder Policierung des Vertrages auf, trägt die Versicherung das Risiko. Eine nachträgliche Festsetzung des Risikozuschlages oder eine Vertragskündigung kann nur dann seitens der Versicherungsgesellschaft ausgesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person die Gesundheitsfragen im Antragsformular unsachgemäß oder vorsätzlich falsch beantwortet hat.
 
Kann die Versicherungsgesellschaft bei der Zahnzusatzversicherung Beitragsanpassungen vornehmen?
Der Versicherer kann Beitragsanpassungen generell nicht ausschließen, denn er muß die Möglichkeit haben, die Versicherungsprämien den tatsächlichen Kosten anzupassen. Durch neue Behandlungsmethoden, progressierende Arzttarife und Inflation werden die Kosten nicht für immer gleich niedrig bleiben. Sie haben aber bei jeder Beitragsanpassung immer die Möglichkeit Ihre Zusatzversicherung sofort zu kündigen.
 
Was ist der Unterschied zwischen einem Ergänzungstarif und einem Zusatztarif?
Während ambulante, stationäre und Zahnzusatztarife ein definiertes Spektrum von Leistungen enthalten, sind in den Ergänzungstarifen bereits all diese Leistungen (mindestens teilweise) enthalten.
Ergänzungstarife enthalten zwar Leistungen aus allen Bereichen, normalerweise entspricht die Höhe der Leistungen aber nicht der Leistungshöhe von Einzeltarifen. Ergänzungstarife sind dafür oft sehr viel preisgünstiger. Tipp: Vergleichen Sie!
 
 
Wann genau leistet die gesetzliche Krankenkasse (GKV)?
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten für Zahnersatz immer dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und es sich um einen Befund handelt, der im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen auch aufgeführt ist. Ist ein zusätzlicher Schutz gewünscht, so empfiehlt sich eine Ergänzung durch eine Zahnzusatzversicherung.
 
Was bedeutet "befundbezogener Festzuschuss"?
Der Zuschuss zum Zahnersatz wird seit Januar 2005 nicht mehr prozentual, sondern als so genannter "befundbezogener Festzuschuss" entrichtet. Für jeden Befund haben die Gesetzlichen Krankenkassen einen Festzuschuss festgelegt, der im Normalfall 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Auf die Zahlung dieses Zuschusses haben die Patienten einen Anspruch, unabhängig davon, ob sie sich für die gesetzliche Versorgung oder eine höherwertige Zahnersatzversorgung oder eine andersartige Zahnersatzversorgung entscheiden. 
 
Vergleichen Sie bitte die verschiedenen Zusatztarife der Gesellschaften!
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